Neu-Ausstellung des Homöopathie-Diploms

Neu-Ausstellung des Homöopathie-Diploms

(Foto: DZVhÄ)

Das Homöopathie-Diplom des DZVhÄ ist jeweils für einen Zeitraum von 5 Jahren gültig und muss anschließend neu beantragt werden.

Diplom-Inhaber müssen zur Überprüfung der Fortbildungsnachweise über 100 Fortbildungsstunden in Einzelmittelhomöopathie aus den letzten fünf Jahren für die Neuausstellung oder die Teilnahme an den Selektivverträgen Homöopathie der Managementgesellschaft ihre Fortbildungsnachweise spätestens 8 Wochen vor Ablauf (gültig bis…) an den → Diplombeauftragten des zuständigen Landesverbands schicken.

Antragsformulare und wichtige Informationen

Wie reiche ich meine Fortbildungsnachweise zur Überprüfung des Homöopathie-Diploms des DZVhÄ ein?

Nutzen Sie hierfür bitte unbedingt das Formular „Antrag auf erneute Ausstellung des Homöopathie-Diploms“ (Seite 3 des Formulars):

  1. Kopien der Fortbildungsnachweise nach Datum sortiert zusammenstellen – getrennt in Nachweise für öffentliche Fortbildungen sowie Qualitätszirkel/Arbeitskreise. Es müssen 100 UStd. der letzten 5 Jahre seit Diplom-Ausstellungsdatum vorgelegt werden. Es zählen die Zeiteinheiten (1 Unterrichtseinheit = 45 min.), nicht die Fortbildungspunkte der Ärztekammer.
  2. Die öffentlichen Fortbildungen in die entsprechende Rubrik des Formulars eintragen und die zugehörigen Belege (bzw. Ihren elektronischen Ausdruck von der LÄK mit Kennzeichnung der homöopathischen Fortbildungen) rechts oben mit der zugehörigen Kennung (FB1, FB2, FB3 …) aus der ersten Spalte der Liste versehen (bei mehrseitigen Belegen auf jedem Blatt).
  3. Die Qualitätszirkel / Arbeitskreise ebenfalls in die entsprechend benannte Rubrik des Antragsformulars eintragen und die zugehörigen Belege rechts oben mit der zugehörigen Kennung (QZ1, QZ2, QZ3 …) aus der ersten Spalte der Liste versehen (bei mehrseitigen Belegen auf jedem Blatt).
  4. Den zuständigen Ansprechpartner Ihres Landesverbandes finden Sie auf der zweiten Seite diese Checkliste. Zuständig ist der Landesverband (LV) des Bundeslandes, in dem Sie Mitglied sind bzw. bei Nichtmitgliedern der Landesverband, in dessen Bundesland Ihre Praxis liegt. Falls Sie keine Praxis haben, ist Ihr Wohnort ausschlaggebend. Bitte schicken Sie KEINE Nachweise an die DZVhÄ-Geschäftsstelle in Berlin.
  5. Ihre Einträge und die Belege auf Vollständigkeit – Fax-Nr. und E-Mail-Adresse eingetragen? – und richtige Zuordnung prüfen.
  6. Den vollständig ausgefüllten und von Ihnen unterzeichneten Antrag (Sie unterschreiben an drei hierfür entsprechend gekennzeichneten Stellen) senden Sie bitte mit allen Belegen bis spätestens 4 Wochen VOR Ablauf Ihres Diploms an Ihren Ansprechpartner beim zuständigen Landesverband.
  7. Nach erfolgreicher Überprüfung erhalten Sie eine neue Diplomurkunde vom Landesverband zugesandt.

Frequently Asked Questions

Allgemeines Go To Top

Einige wenige Ärztekammern bieten die Weiterbildung zur Zusatzbezeichnung Homöopathie an. Für Ärzte, deren zuständige Ärztekammer die Zusatzweiterbildung Homöopathie nicht anbietet, ist das Homöopathie-Diplom des DZVhÄ die einzige Möglichkeit, ein anerkanntes ärztliches Ausbildungszertifikat in diesem Fach zu erwerben. Der Erwerb des Homöopathie-Diploms ist bundesweit unabhängig von der jeweiligen Ärztekammer möglich.

Außerdem bietet der DZVhÄ für bestimmte Teilbereiche den Erwerb eines Homöopathie-Zertifikates als ersten weniger umfassenden Qualifikationsschritt an.

Alle Aus-, Weiter- und Fortbildungsangebote finden Sie in unserem DZVhÄ-Veranstaltungskalender.

Studierende Go To Top

Ja, bitte wenden Sie sich an unseren für Ihre Region zuständigen Landesverband oder an die Bundesgeschäftsstelle unter Telefon 030 - 325 97 340 oder E-Mail arztservice@dzvhae.de.

Fortbildung Go To Top

Lesen macht schlau! Für das erfolgreich nachgewiesene Selbststudium der Allgemeinen Homöopathischen Zeitung (AHZ), erhalten Sie pro Ausgabe bis zu drei Diplomfortbildungspunkte. Hierzu muss jeweils der veröffentlichte Fragenkatalog (Multiple-Choice-Fragen) beantwortet werden. Beachten Sie, dass die Herausgebenden nicht für jede Ausgabe diese Möglichkeit anbieten.

Aus-/Weiterbildung Go To Top

Nachzuweisen ist die Absolvierung folgender Ausbildungsbestandteile:

  1. 6 Kurse mit je 40 Stunden (Kurse A-F). Der sogenannte 3-Monats-Kurs entspricht inhaltlich den Kursen A bis F und enthält zusätzlich bereits 100 Stunden praktischer Ausbildung (diese werden auf 2. angerechnet).
  1. Fallseminare einschließlich Supervision, 300 Stunden praktische Ausbildung in Arbeitsgruppen unter Leitung eines auch vom DZVhÄ anerkannten Weiterbildungsbefugten für den Bereich HomöopathieODER

    18 Monate kontinuierliche Ausbildung in einer Praxis oder Klinik unter Leitung eines vom DZVhÄ anerkannten Weiterbildungsbefugten für den Bereich Homöopathie. Hierbei sind 100 Stunden Fallseminar alternativ zu 6 Monaten Praxisassistenz zu verstehen.

  1. Selbstständige Ausarbeitung von 50 Krankheitsfällen im Fallseminar bzw. der Praxisassistenz, davon 10 vorgegebene Fälle ausführlich.
  2. Präsentation und schriftliche Dokumentation von 10 eigenen Krankheitsfällen aus der praktischen Tätigkeit des Teilnehmers, davon mindestens 5 chronische Fälle mit mindestens einjähriger Beobachtung nach der ersten Mittelgabe, sowie Erfüllung der Mindestanforderungen bzgl. der Qualitätssicherung.
  3. Abschluss-Kolloquium beim zuständigen Landesverband bzw. seinen Ausbildungsleitern nach vollständiger Absolvierung der Ausbildung.

Veranstaltungskalender Go To Top

Der online-Veranstaltungskalender des DZVhÄ ist jederzeit bequem und von überall im Internet unter www.weiterbildung-homoeopathie.de/veranstaltungen zu erreichen. Das online-Format ermöglicht es, Angebote kurzfristig erfassen oder auch aktualisieren zu können, so dass stets die neuesten Informationen abrufbar sind. Der Fokus liegt auf für das Homöopathie-Diplom des DZVhÄ akkreditierten Veranstaltungen gemäß der geltenden Diplom-Richtlinien – sowohl im Rahmen der Aus- wie auch der regelmäßigen Fortbildung.

Die Suchmaske: Im Freitextfeld (1.) können Sie nach einem bestimmten Begriff, Dozentennamen oder Veranstaltungsort suchen. Über die Filterfunktion (2.) können Sie die Ergebnisse zusätzlich einschränken. Sie können auch ganz ohne Freitext und nur mittels der Filter suchen und erhalten dann alle Veranstaltungen mit den gesuchten Eigenschaften. Sofern Sie zu viele Filter setzen, kann es sein, dass die Datenbank über keine passenden Ergebnisse verfügt. Über den Button ganz rechts (3.) können Sie die Darstellungsweise Ihrer Ergebnisse Ihren persönlichen Bedürfnissen anpassen.

Dozierende Go To Top

Damit Ausbildungsangebote zum Homöopathie-Diplom des DZVhÄ anerkannt werden können, müssen die Ausbilder bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um die Befugnis zur Ausbildung vom DZVhÄ zu erhalten.

Alle Anforderungen an die fachliche Eignung eines Ausbildungsbefugten regelt -> § 3 Absatz 1 Ausbildungsanerkennungsrichtlinie zum Homöopathie-Diplom des DZVhÄ.

Demnach erfüllt die zur Anerkennung für die Homöopathie-Diplomausbildung erforderliche fachliche Eignung als Leiter einer Homöopathie-Diplom-Ausbildungsmaßnahme, wer

  • entweder
    • die -> Weiterbildungsbefugnis für Homöopathie nach den Regelungen der gültigen Weiterbildungsordnung der zuständigen Landesärztekammer und das gültige Homöopathie-Diplom
      oder
    • eine vom DZVhÄ erteilte -> Ausbildungsermächtigung besitzt;
      und
  • homöopathisch-fachliche und didaktische Fortbildungen von mindestens 150 Unterrichtsstunden (à 45 Minuten) in den letzten fünf Jahren vor Antragstellung absolviert hat (z.B. in Form von Fortbildungen in Einzelmittelhomöopathie, entsprechenden Arbeitskreisen, Qualitätszirkeln, Intervisionen, Supervisionen und Fortbildungen zur Erwachsenenpädagogik) – sofern eine vom DZVhÄ erteilte Ausbildungsermächtigung vorliegt, werden die dort nachgewiesen Unterrichtstunden entsprechend angerechnet; und
  • mindestens fünf chronische Krankheitsfälle über mindestens zwei Jahre mit wahlanzeigenden Symptomen, Repertorisation, Verlauf und Begründung der Mittelwechsel dokumentiert hat; und
  • mindestens 50 homöopathische Erst- oder Folgeanamnesen pro Jahr in den letzten drei Jahren vor Antragstellung erhoben hat.

Sofern sich die Tätigkeit auf die praktische Ausbildung in einer Praxis oder Klinik beschränkt („kleine Ausbildungsbefugnis“), reduzieren sich die Anforderungen auf:

  • entweder
    • die -> Weiterbildungsbefugnis für Homöopathie nach den Regelungen der gültigen Weiterbildungsordnung der zuständigen Landesärztekammer und das gültige Homöopathie-Diplom
      oder
    • eine vom DZVhÄ erteilte -> Ausbildungsermächtigung.