Homöopathie-Zertifikat Akutmedizin
2_Antrag_Zertifikat_Akutmedizin_12_2023
Fundiertes Wissen ist Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche und nachhaltig angewandte Homöopathie in der ärztlichen Praxis. Die Ausbildung zum „Homöopathie-Zertifikat Akutmedizin (DZVhÄ)“ versteht sich insbesondere für jüngere ärztliche Kolleginnen und Kollegen als erste Qualifikationsstufe auf dem Weg zum Homöopathie-Diplom des DZVhÄ und ist entsprechend in dieses umfangreiche ärztliche Ausbildungsangebot integriert. Nach den Kursen A und B kann die Ausbildung auf Wunsch nach einer separaten online-Prüfung auf Antrag mit dem “Homöopathie-Zertifikat Akutmedizin (DZVhÄ)” beendet oder unterbrochen werden, um sie zu einem beliebigen späteren Zeitpunkt fortzusetzen. Das Zertifikat befähigt dazu, typische Bagatell- und Akuterkrankungen sowie Verletzungen qualifiziert (begleitend) homöopathisch behandeln zu können.
Als Ausbildungskurse nach dem neuen Curriculum sind alle vom DZVhÄ akkreditierten Kurse A und B geeignet. Termine finden Sie in unserem Veranstaltungskalender.
Wichtige Dokumente zum Download
- Curriculum „Homöopathie in der Akutmedizin für Ärztinnen und Ärzte in der ambulanten oder stationären Versorgung“
- Antrag Zertifikat Akutmedizin
Achtung! Die Ausstellung des „Homöopathie-Zertifikats Akutmedizin (DZVhÄ)“ ist kostenpflichtig. Ihnen werden 100 Euro in Rechnung gestellt. Hiervon ausgenommen sind Mitglieder des DZVhÄ bzw. seiner Landesverbände.
Die Geschäftsstelle des DZVhÄ, Binzstraße 51, 13189 Berlin, nimmt Ihren Antrag gern entgegen. Bei Fragen erreichen Sie uns auch unter Tel. 030 – 325 97 34 0 oder E-Mail: info@dzvhae.de.