Homöopathie für Tierärzte
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Die Weiterbildung Homöopathie in der Tiermedizin ist in Deutschland grundsätzlich nach der Approbation möglich. Sie erfolgt in Kursen, in denen die Inhalte von anerkannten Weiterbildungsträgern nach einer im Jahr 2010 aktualisierten Richtlinie vermittelt werden.Die „Zusatzbezeichnung Homöopathie“ wird von den Landestierärztekammern vergeben.
Da die Weiterbildungskriterien der Landestierärztekammern (LTK) immer wieder angepasst werden, ist es wichtig, dass Sie die aktuellen Weiterbildungsrichtlinien bei Ihrer zuständigen Kammer nachfragen und schriftlich vorliegen haben.
Zusatzbezeichnung Homöopathie für Tierärzte
Zuständig ist die Landestierärztekammer, in deren Bereich der Antragsteller wohnt. Jede LTK hat eigene Weiterbildungskriterien, auch für die Anerkennung zur „Zusatzbezeichnung Homöopathie“. Die meisten Kammern fordern ca. 120 bis 150 Stunden anerkannte theoretische Weiterbildungszeit sowie die praktische Tätigkeit, beispielsweise eine Praxisassistenz, bei einem weiterbildungsermächtigten Kollegen. Der Nachweis erfolgt durch Teilnahmebescheinigungen. Die Weiterbildungszeit beträgt insgesamt meist drei bis vier Jahre.
Zusätzlich werden folgende Kriterien einzeln oder auch in Kombination gefordert:
- Falldokumentationen in unterschiedlicher Anzahl als Nachweis, dass die Methode auch sachgerecht und erfolgreich vom Antragsteller angewendet wird
- Kurzreferat im Rahmen eines Weiterbildungskurses nach bestimmten Kriterien.
- Fachgespräch bei der jeweiligen Landestierärztekammer: Meist werden Fragen zu Theorie, Arzneimittelrecht, Arzneimittelherstellung, Arzneimittelbild und Fallbearbeitung gestellt
- Veröffentlichung einer Falldokumentation oder wissenschaftlichen Darstellung wird nur von einzelnen Kammern gefordert
Aktuelle Fortbildungsangebote finden Sie bei der Akademie für tierärztliche Fortbildung (ATF), der Fortbildungsorganisation der Bundestierärztekammer.
Die Kriterien für den Nachweis der Anwendung bzw. Weiterbildungszeit in der Praxis sind unterschiedlich:
- Nachweis der Anwendung der Methode durch Arzneimittelrechnungen bei Anwendung in eigener Praxis
- Nachweis durch eine Art Erklärung, dass die Methode regelmäßig und intensiv in der Praxis (selbstständig oder angestellt) angewendet wird
- Weiterbildung bei einem Tierarzt mit Zusatzbezeichnung bzw. einer „Ermächtigung zur Weiterbildung“
Aufbau der Grundweiterbildung zur Zusatzbezeichnung
150 Stunden nach Inhalten der aktualisierten Diplom-Richtlinien.
Homöopathie-Diplom des DZVhÄ für Tierärzte
Dem DZVhÄ ist es ein außerordentliches Anliegen, die Qualität der homöopathischen Weiterbildung hoch zu halten. Auch bei den Tierärzten setzen wir uns daher für eine gründliche Ausbildung ein. Statt der vorgeschriebenen 60-120 Zeitstunden der theoretischen Weiterbildung fordert der DZVhÄ 240 Unterrichtsstunden (à 45 Minuten) im Rahmen der Kursweiterbildung sowie 300 Stunden Fallseminare inklusive Supervision. Kann der Tierarzt die entsprechenden Stunden nachweisen, verleiht ihm der DZVhÄ nach bestandener Prüfung das „Homöopathie-Diplom für Tierärzte“, mit dem nach außen hin geworben werden kann. Die Ausbildung wird, sofern möglich, in den Weiter- und Fortbildungsveranstaltungen der eigenen Berufsgruppe absolviert. Ersatzweise ist die Teilnahme an der entsprechenden humanmedizinischen Weiter- und Fortbildung möglich.
Aufbauweiterbildung zum Homöopathie-Diplom des DZVhÄ für Tierärzte
Die Aufbauweiterbildung erfolgt nach der erfolgreichen Absolvierung der Grundweiterbildungsstunden:
3 Jahre Fallseminare + Absolvierung der A-F-Kurse + bestandene Prüfung + 2 Jahre unmittelbare Patientenversorgung