Homöopathie an den Universitäten: Wahlpflichtfach, Arbeitskreise, Vorlesungen und Famulaturen

Homöopathie an den Universitäten: Wahlpflichtfach, Arbeitskreise, Vorlesungen und Famulaturen

(Foto: DZVhÄ)

Als Berufsverband homöopathischer Ärzte ist es uns wichtig, Studierende an den Universitäten zu erreichen und sie für die Homöopathie zu interessieren –  sie sind unser Nachwuchs in der ärztlichen Homöopathie. Unsere Vision ist es, gemeinsam ein Netzwerk für die Homöopathie an den Hoschulen zu schaffen, Studierende neugierig zu machen und ihnen die Grundlagen der Homöopathie zu vermitteln. Die Homöopathie gehört in die medizinische Ausbildung, in den  wissenschaftlichen Diskurs und in die Lehre der Therapien, die einem Arzt für seine spätere Praxis zur Verfügung stehen. Hier soll der medizinische Nachwuchs die Möglichkeit haben, sich vorurteilsfrei mit der Homöopathie auseinanderzusetzen und für sich zu entscheiden, ob er die Methode erlernen möchte oder nicht.

Im Folgenden geben wir eine Übersicht über Angebote in den Bereichen Lehre der Homöopathie an deutschen Universitäten, Forschungs- und Promotionsförderung sowie Famulatur und Hospitation und nennen Ihnen die Ansprechpartner für individuelle Fragen sowie aktuelle Kurstermine.

I. Lehre der Homöopathie

Die Lehre vermittelt Studierenden die Grundlagen der Homöopathie als ärztliche Therapieform mit Einzelmitteln, die am gesunden Menschen geprüft und in potenzierter Form nach der Ähnlichkeitsregel verordnet werden. Derzeit gibt es folgende Angebote an deutschen Universitäten:

1) Arbeitskreis (AK) Homöopathie
Die Arbeitskreise werden von Studenten gegründet und durch die Carstens-Stiftung auf Antrag gefördert. Derzeit gibt es sechs Arbeitskreise. Lange Zeit war dies die einzige Möglichkeit, sich im Studium vom ersten Semester an kontinuierlich mit der Homöopathie auseinanderzusetzen.

2) Wilseder Forum
1992 wurde in Wilsede, Lüneburger Heide, mit Hilfe der Carstens-Stiftung diese feste Institution für den Austausch der studentischen AK‘s Homöopathie gegründet.

3) Wahlpflichtfach Homöopathie
In der Approbationsordnung für Ärzte wurde die Homöopathie als Wahlpflichtfach aufgenommen und wird inzwischen an 15 der insgesamt 37 Universitäten mit medizinischer Fakultät in Deutschland angeboten. Im Wahlpflichtfach werden die Grundlagen der Homöopathie, ihre praktische Anwendung, sowie ein Überblick über die Forschung zur Homöopathie vermittelt. Der DZVhÄ unterstützt jährlich bis zu fünf universitäre Wahlpflichtfächer Homöopathie mit Förderzuschüssen in Höhe von jeweils bis zu 700 Euro, sofern das geltende Curriculum (Download Curriculum) erfüllt wird.

4) Querschnittsbereich 12 (QB 12)
Im klinischen Abschnitt des Medizinstudiums gibt es neben den bekannten 23 Fächern noch 13 interdisziplinäre Querschnittsbereiche. Der QB 12 besteht aus den drei Bereichen Physikalische Medizin, Rehabilitationsmedizin und Naturheilverfahren. Einige Dozenten nutzen im Rahmen der Naturheilverfahren die Möglichkeit, Homöopathie als besondere Therapierichtung vorzustellen. Im Fragenkatalog der Prüfung zum Staatsexamen werden an allen Universitäten derzeit 1-2 Fragen zur Homöopathie gestellt.

5) Ringvorlesung
Eine weitere Möglichkeit, die Homöopathie an der Universität zu lehren, ist die Ringvorlesung, bei der sich mehrere Dozenten aus verschiedenen Fachbereichen zu einem Thema äußern. Eine Ringvorlesung wird häufig als Studium Generale für ein breites Publikum gestaltet und hat dadurch eine große Öffentlichkeitswirksamkeit. An einigen Universitäten werden Ringvorlesungen zur Komplementärmedizin veranstaltet, in welchen der Homöopathie eine Unterrichtseinheit gewidmet wird. Nach Initiative des Landesverbands Bayern des DZVhÄ wird an der Universität München seit dem Sommersemester 2015 eine Ringvorlesung Homöopathie angeboten.

6) Sommerakademie für Integrative Medizin
Die studentische Initiative „Medizin mit Herz und Hand“ veranstaltet seit 2010 an der Universität  Witten-Herdecke jährlich eine Woche lang die Sommerakademie für Integrative Medizin als Plattform für ein Kennenlernen und Austausch verschiedener Therapiemethoden. Der Landesverband Nordrhein-Westfalen des DZVhÄ vertritt dort mit großem Engagement die Homöopathie.

II. Forschung zur Homöopathie

Für eine bessere Anerkennung und Integration der Homöopathie an der Universität ist es wichtig, die wissenschaftliche Forschung zu dieser besonderen
Therapierichtung zu intensivieren. Dabei gilt es, sowohl den Anforderungen der Wissenschaft wie auch den Besonderheiten der Homöopathie gerecht zu werden. Dafür brauchen wir geeignete Studiendesigns, sowohl in der Grundlagen- wie in der klinischen Forschung. Im Rahmen von Doktorarbeiten kann ein Student sich in der Forschung zur Homöopathie engagieren.

Forschungsförderung durch den DZVhÄ
Die Wissenschaftliche Gesellschaft für Homöopathie (WissHom) fördert Forschungsvorhaben zur Homöopathie (Forschungsreader WissHom).

III. Famulatur und Hospitation

Für eine Integration der Homöopathie an der Universität ist die erfolgreiche Anwendung in der klinischen Patientenversorgung ganz entscheidend. Hier kann die Wirkung der Homöopathie beim Patienten erlebt werden. Ziel ist eine patientenorientierte Versorgung, die sich der konventionellen und der komplementären Medizin bedient … und die sich 70 Prozent der Bevölkerung wünscht. Studierende haben die Möglichkeit, eine Famulatur/Hospitation bei einem homöopathischen Arzt in der Praxis oder in der Klinik zu absolvieren. Dort erleben sie die Vorgehensweise der Ärzte sowie die Effekte der homöopathischen Therapie in der Behandlung der Patienten .

IV. Informationen und Ansprechpartner

Der DZVhÄ hat auf Bundesebene und, soweit möglich, auf Landesverbandsebene sowie in den meisten Universitätsstädten ärztliche Ansprechpartner für Studierende benannt. Sie sollen ihnen helfen, Kontakte zu den praktisch homöopathisch tätigen Kollegen herzustellen und beim Aufbau eines studentischen Arbeitskreises, bei der Dozentensuche, bei der Suche nach Famulaturen, Hospitationen, etc. helfen. Das Netz der Ansprechpartner ist noch nicht lückenlos. Wo kein Ansprechpartner benannt ist, wird der Studentenbeauftragte des DZVhÄ auf Bundesebene versuchen, Hilfestellung zu geben. Informationen zu Arbeitskreisen, Lehraufträgen, Vorlesungen und für Fragen zum Thema Homöopathie an den Universitäten erhalten Sie bei den Studierenden-Beauftragten des DZVhÄ:

Sigrid Kruse, Vorstand Weiterbildung
Paula Huchting Beisitzerin für Studierende im DZVhÄ-Bundesvorstand
E-Mail: nachwuchsfoerderung@dzvhae.de

Ansprechpartner für Studierende an den verschiedenen medizinischen Fakultäten ist jeweils ein homöopathischer Arzt aus dem entsprechenden DZVhÄ-Landesverband, der die spezifischen Möglichkeiten und Angebote der Universität kennt.
→ Zur Übersicht der regionalen Ansprechpartner

Der DZVhÄ fördert Wahlpflichtfächer Homöopathie an den Universitäten

Was? Der DZVhÄ unterstützt jährlich bis zu fünf universitäre Wahlpflichtfächer Homöopathie mit Förderzuschüssen in Höhe von jeweils 700 Euro.

Wie? Bitte beantragen Sie die Förderung mit dem hierfür vorgesehenen Formular.

Wann? Anträge müssen jeweils bis zum Semesterbeginn für eine Förderung des folgenden Kalenderjahres gestellt werden.

Wo? Den vollständig ausgefüllten Antrag senden Sie bitte per Post oder E-Mail an die im Formular genannten Kontaktdaten.

Termine

Aktuelle Terminhinweise und Informationen finden Sie auch unter www.carstens-stiftung.de und unter www.wilseder-forum.de.

Kontakt:

Dr. Beate Stock-Schröer, Fachbereich Aus- und Weiterbildung, Promotionsförderung Karl und Veronica Carstens-Stiftung, Am Deimelsberg 36, D-45276 Essen, Tel.: 0201 – 56305-10, Fax: 0201 – 56305-60
E-Mail: b.stock-schroeer@carstens-stiftung.de

Links

Häufige Fragen von Studierenden

1. Unterstützt mich der DZVhÄ auf der Suche nach einem Famulaturplatz in einer homöopathischen Praxis?

Ja, bitte wenden Sie sich an unseren für Ihre Region zuständigen Landesverband oder an die Bundesgeschäftsstelle unter Telefon 030 - 325 97 340 oder E-Mail arztservice@dzvhae.de.

2. Enthält die Veranstaltungsdatenbank des DZVhÄ auch spezielle Veranstaltungsangebote für Studierende?

Ja, spezielle Veranstaltungsangebote für Studierende, wie z.B. Vorlesungen, Arbeitskreise oder Wahl(pflicht)fächer, sind in unserer Veranstaltungsdatenbank unter der Kategorie „Weitere Fachgruppen“ zu finden, sofern uns diese gemeldet wurden.

3. Unterstützt der DZVhÄ auch angehende Tier- und Zahnärzte sowie Apotheker?

Ja, alle studentischen Angebote des DZVhÄ stehen grundsätzlich auch Studierenden der Tier- und Zahnmedizin sowie der Pharmazie offen. Auch wenn der DZVhÄ in erster Linie ein humanmedizinischer Ärzteverband ist, haben wir Mitglieder aus den genannten Fachrichtungen, die sich freuen, dem Nachwuchs mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.

 

4. Kann ich bereits vor der Approbation mit der homöopathischen Ausbildung zur Zusatzbezeichnung Homöopathie oder zum Homöopathie-Diplom des DZVhÄ beginnen?

Grundsätzlich können die Kurse A und B besucht werden. Dabei ist zu beachten: Für bereits während des Studiums besuchte Kurse gilt, dass jeweils die halbe Stundenzahl eines A-Kurses und die halbe Stundenzahl eines B-Kurses im Rahmen der Diplomausbildung auf den Stundenbereich 101 bis 300 der Fallseminare angerechnet werden. Die nachzuweisenden Fallseminarstunden reduzieren sich also. Eine Anrechnung auf die von den Ärztekammern vergebene Zusatzbezeichnung Homöopathie ist nicht möglich. Hierauf hat der DZVhÄ auch keinen Einfluss. In Hinblick auf die Zusatzbezeichnung müssen der A- und B-Kurs also in jedem Fall nach der Approbation nochmals absolviert werden. Die Wiederholung der Lehrinhalte beider Kurse ist aber sicher nicht von Nachteil.

Auf dem 121. Deutschen Ärztetag 2018 in Erfurt wurde eine neue Musterweiterbildungsordnung beschlossen, wonach zukünftig die Zusatzbezeichnung Homöopathie auch die Kurse E und F umfassen soll. Solange einzelne Landesärztekammern diese Musterweiterbildungsordnung nicht ratifiziert haben, sind die Kurse E und F jedoch noch nicht Gegenstand der Zusatzbezeichnung. Dann gilt, dass von den Weiterbildungskursen A-F, die bereits während des Studiums (der Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin, Pharmazie) absolviert wurden, die Kurse E und F für die Erteilung des Diploms angerechnet werden können (Beschluss DV November 2016). Da zu erwarten ist, dass nach und alle Landesärztekammern ihre Weiterbildungsordnungen an den Beschluss des Ärztetages anpassen werden, handelt es sich bei der Regelung um ein Auslaufmodell. Bitte sprechen Sie uns ggf. an.

5. Kann ich ohne Facharztweiterbildung die Zusatzbezeichnung Homöopathie oder das Homöopathie-Diplom des DZVhÄ erwerben?

Für die Zusatzbezeichnung hängt das von der Weiterbildungsordnung der für Sie zuständigen Ärztekammer ab. Bitte informieren Sie sich daher rechtzeitig. Für das Diplom ist keine Anerkennung als Facharzt erforderlich. Der DZVhÄ empfiehlt jedoch aus berufspolitischen Gründen, die Zusatzbezeichnung nach Möglichkeit in jedem Fall – ggf. also auch nachträglich zu erwerben – da nur so die Homöopathie in den Gremien angemessene Berücksichtigung und Vertretung findet.

6. Warum sollte ich als Medizinstudent Mitglied im DZVhÄ werden?

Sie werden Teil der ältesten bestehenden Ärztegesellschaft der Welt (gegründet 1829) und Mitglied eines modernen Berufsverbandes. Die Mitgliedschaft für Studierende ist kostenfrei, sofern dem zuständigen Landesverband jedes Semester eine gültige Immatrikulationsbescheinigung vorgelegt wird.

Neben den Vorteilen einer Mitgliedschaft beim DZVhÄ im Allgemeinen (u.a. Aussendungen mit berufspolitischen Informationen und Hinweisen zu Fortbildungsveranstaltungen, vergünstigte Teilnahmegebühren…) gelten für Studierende folgende Besonderheiten:

  • Kostenfreie Mitgliedschaft im DZVhÄ.
  • Bei Mitgliedschaft im DZVhÄ kostenfreier Bezug der Allgemeinen Homöopathischen Zeitung (AHZ).
  • Einladungen zu unterschiedlichen vom DZVhÄ für den ärztlichen Nachwuchs als Präsenz- oder Online-Format organisierten Einzelveranstaltungen und Veranstaltungsreihen (z.B. Summer/Winter Schools)
  • Kostenfreie Teilnahme am Deutschen Ärztekongress für Homöopathie
  • Je nach Bedarf und Verfügbarkeit werden auf Antrag individuelle Veranstaltungsstipendien vergeben, um entweder die Teilnahme an homöopathischen Fachveranstaltungen (Teilnahmegebühren, Reise- und Unterkunftskosten etc.) oder die Organisation und Durchführung selbstorganisierter Veranstaltungen mit homöopathischem Bezug (Raumkosten, Dozentenhonorare, Materialien etc.) anteilig zu unterstützen.
  • Der DZVhÄ unterstützt jährlich bis zu fünf universitäre Wahlpflichtfächer Homöopathie mit Förderzuschüssen in Höhe von jeweils 700 Euro. Weitere Infos finden Sie hier; siehe Abschnitt IV.
  • Unterstützung auf der Suche nach Hospitations- und Famulaturplätzen in homöopathischen Praxen sowie Vermittlung von erfahrenen homöopathischen Ärzten im Rahmen eines längerfristigen studienbegleitenden Mentorings (nach Verfügbarkeit).
  • Vergünstigte Teilnahme an vom DZVhÄ und seinen Landesverbänden organisierten A-Kursen für 50,00 €.
  • Verlängerter Ausleihzeitraum in der Europäischen Bibliothek für Homöopathie (EBH) in Köthen/Anhalt: Dort können je nach Verfügbarkeit Basispakete (Repertorium, Organon, Materia Medica) für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten ausgeliehen werden. Ggf. müssen die Versandkosten übernommen werden.