Aus-/Weiterbildung

11. Gibt es schulmedizinische Voraussetzungen neben der Diplom-Ausbildung, um das Homöopathie-Diplom des DZVhÄ zu erwerben?

Gibt es schulmedizinische Voraussetzungen neben der Diplom-Ausbildung, um das Homöopathie-Diplom des DZVhÄ zu erwerben? Für den Erwerb der Zusatzbezeichnung Homöopathie sind bei den Landesärztekammern Bayern, Berlin und Schleswig-Holstein 24 Monate Weiterbildung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung unter Anleitung eines Weiterbildungsermächtigten gefordert, in den anderen Bundesländern ein Facharzt. Für den Erwerb des Homöopathie-Diplom sind 24 Monate Tätigkeit in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung unter Anleitung eines Weiterbildungsermächtigten Voraussetzung ODER in einer vom DZVhÄ anerkannten Weiterbildungspraxis (siehe Weiterbildungsanerkennungs-Richtlinie § 4 Abs.3). Bitte beachten: Die Weiterbildungsermächtigung für Homöopathie gilt in der Regel nur für maximal 6 Monate.

12. Kann ich als Arzt/Ärztin, die sich erst in der Homöopathieweiterbildung befindet, schon an einem Homöopathiequalitätszirkel teilnehmen?

Kann ich als Arzt/Ärztin, die sich erst in der Homöopathieweiterbildung befindet, schon an einem Homöopathiequalitätszirkel teilnehmen? Qualitätszirkel sind auch offen für Kollegen, die noch in der Weiterbildung sind; sie werden aber nicht für die Weiterbildungszeiten angerechnet. Der Leiter eines QZ bekommt die gleiche Punktezahl wie die Teilnehmer angerechnet.
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