Fortbildung

FAQs der Fortbildung Homöopathie

11. Wie viele DZVhÄ-Fortbildungspunkte werden für ausländische Kongresse vergeben (z.B. LMHI Kongress)?

Wie viele DZVhÄ-Fortbildungspunkte werden für ausländische Kongresse vergeben (z.B. LMHI Kongress)? Für die Teilnahme an dem ganztägigen wissenschaftlichen Kongressprogramm werden pro Tag maximal 6 Fortbildungspunkte anerkannt. Bitte achten Sie grundsätzlich darauf, dass die Veranstaltung vom DZVhÄ anerkannt ist und dass Sie vor Ort eine Teilnahmebestätigung erhalten. Die Diplombeauftragten des jeweiligen DZVhÄ-Landesverbands akzeptieren ab sofort die ausgestellten Teilnahmebelege auch ohne die spezifische Angabe von Diplom-Punkten im Rahmen der Fortbildungsverpflichtung zum Homöopathie-Diplom, da die LMHI in der Regel keine speziellen Bescheinigungen nur für deutsche Teilnehmer ausstellt. Die Veranstaltung ist auf der Registrierungsliste der vom DZVhÄ anerkanten Fortbildungen eingetragen, es werden 6 Punkte pro Tag bzw. 20 Punkte für die Gesamt-Teilnahme anerkannt.

12. Müssen inhaltlich identische Veranstaltungen, die in verschiedenen Bundesländern durchgeführt werden, von den jeweiligen DZVhÄ-Landesverbänden anerkannt werden?

Müssen inhaltlich identische Veranstaltungen, die in verschiedenen Bundesländern durchgeführt werden, von den jeweiligen DZVhÄ-Landesverbänden anerkannt werden? Ja, jede Veranstaltung muss für die Registrierung von dem LV genehmigt werden, zu dem der Veranstaltungsort gehört – auch wenn sie identisch schon in einem anderen LV stattfand und über diesen registriert worden ist.

13. Werden Heilpraktiker-Veranstaltungen für Fortbildungspunkte des DZVhÄ anerkannt?

Werden Heilpraktiker-Veranstaltungen für Fortbildungspunkte des DZVhÄ anerkannt? Die den DZVhÄ-Richtlinien inhaltlich entsprechenden Heilpraktikerveranstaltungen können nur dann DZVhÄ-Fortbildungspunkte bekommen, wenn sie unter ärztlicher Leitung stehen. Der ärztliche Leiter einer anzuerkennenden Fortbildungsveranstaltung muss nicht Mitglied sein, sollte aber das Homöopathie-Diplom des DZVhÄ haben.
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