10. Ersetzt ein Master-Titel die Weiterbildung Homöopathie bei der Ärztekammer?

Ersetzt ein Master-Titel die Weiterbildung Homöopathie bei der Ärztekammer? Der Master-Titel wurde europaweit für die unterschiedlichsten Fächer und Ausbildungsbereiche eingeführt und ist ein universitärer Abschluss. Die Weiterbildung Homöopathie beginnt erst nach der Approbation. Sie wird mit der Zusatzbezeichnung Homöopathie abgeschlossen, die nur von den Ärztekammern vergeben wird.

11. Gibt es schulmedizinische Voraussetzungen neben der Diplom-Ausbildung, um das Homöopathie-Diplom des DZVhÄ zu erwerben?

Gibt es schulmedizinische Voraussetzungen neben der Diplom-Ausbildung, um das Homöopathie-Diplom des DZVhÄ zu erwerben? Für den Erwerb der Zusatzbezeichnung Homöopathie sind bei den Landesärztekammern Bayern, Berlin und Schleswig-Holstein 24 Monate Weiterbildung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung unter Anleitung eines Weiterbildungsermächtigten gefordert, in den anderen Bundesländern ein Facharzt. Für den Erwerb des Homöopathie-Diplom sind 24 Monate Tätigkeit in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung unter Anleitung eines Weiterbildungsermächtigten Voraussetzung ODER in einer vom DZVhÄ anerkannten Weiterbildungspraxis (siehe Weiterbildungsanerkennungs-Richtlinie § 4 Abs.3). Bitte beachten: Die Weiterbildungsermächtigung für Homöopathie gilt in der Regel nur für maximal 6 Monate.

12. Kann ich als Arzt/Ärztin, die sich erst in der Homöopathieweiterbildung befindet, schon an einem Homöopathiequalitätszirkel teilnehmen?

Kann ich als Arzt/Ärztin, die sich erst in der Homöopathieweiterbildung befindet, schon an einem Homöopathiequalitätszirkel teilnehmen? Qualitätszirkel sind auch offen für Kollegen, die noch in der Weiterbildung sind; sie werden aber nicht für die Weiterbildungszeiten angerechnet. Der Leiter eines QZ bekommt die gleiche Punktezahl wie die Teilnehmer angerechnet.

9. Wie viele Fortbildungspunkte werden bei Einreichung von Falldokumentationen anerkannt?

Im Rahmen der Teilnahme am Falldatenbankprojekt „Empirium“ der Wissenschaftlichen Gesellschaft für Homöopathie (WissHom) vergibt WissHom pro Quartal drei Fortbildungspunkte, soweit mindestens drei Fälle entsprechend der geltenden Vorgaben eingereicht werden. Interessierte Ärzte finden weitere Informationen auf der Homepage von WissHom oder wenden sich für nähere Auskünfte direkt an WissHom (info@falldokumentation.de).

10. Unter welchen Bedingungen werden DZVhÄ-Fortbildungspunkte für die Teilnahme an Qualitätszirkeln vergeben?

Unter welchen Bedingungen werden DZVhÄ-Fortbildungspunkte für die Teilnahme an Qualitätszirkeln vergeben? Die grundsätzlichen Regelungen können in der Fortbildungsanerkennungs-Richtlinie § 4 Abs.2 nachgelesen werden. Bis 31.12.2010 werden maximal 15 Fortbildungspunkte über QZ anerkannt, ab 01.01.2011 nur noch 12 Fortbildungspunkte. Ab 2011 muss der QZ unter der Leitung eines Moderators mit gültigem Homöopathie-Diplom stehen.

11. Wie viele DZVhÄ-Fortbildungspunkte werden für ausländische Kongresse vergeben (z.B. LMHI Kongress)?

Wie viele DZVhÄ-Fortbildungspunkte werden für ausländische Kongresse vergeben (z.B. LMHI Kongress)? Für die Teilnahme an dem ganztägigen wissenschaftlichen Kongressprogramm werden pro Tag maximal 6 Fortbildungspunkte anerkannt. Bitte achten Sie grundsätzlich darauf, dass die Veranstaltung vom DZVhÄ anerkannt ist und dass Sie vor Ort eine Teilnahmebestätigung erhalten. Die Diplombeauftragten des jeweiligen DZVhÄ-Landesverbands akzeptieren ab sofort die ausgestellten Teilnahmebelege auch ohne die spezifische Angabe von Diplom-Punkten im Rahmen der Fortbildungsverpflichtung zum Homöopathie-Diplom, da die LMHI in der Regel keine speziellen Bescheinigungen nur für deutsche Teilnehmer ausstellt. Die Veranstaltung ist auf der Registrierungsliste der vom DZVhÄ anerkanten Fortbildungen eingetragen, es werden 6 Punkte pro Tag bzw. 20 Punkte für die Gesamt-Teilnahme anerkannt.
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