11. Gibt es schulmedizinische Voraussetzungen neben der Diplom-Ausbildung, um das Homöopathie-Diplom des DZVhÄ zu erwerben?

Für den Erwerb der Zusatzbezeichnung Homöopathie sind bei den Landesärztekammern Bayern, Berlin und Schleswig-Holstein 24 Monate Weiterbildung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung unter Anleitung eines Weiterbildungsermächtigten gefordert, in den anderen Bundesländern ein Facharzt. Für den Erwerb des Homöopathie-Diplom sind 24 Monate Tätigkeit in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung unter Anleitung eines Weiterbildungsermächtigten Voraussetzung ODER in einer vom DZVhÄ anerkannten Weiterbildungspraxis (siehe Weiterbildungsanerkennungs-Richtlinie § 4 Abs.3). Bitte beachten: Die Weiterbildungsermächtigung für Homöopathie gilt in der Regel nur für maximal 6 Monate.