8. Die für mich zuständige Landesärztekammer bietet keine Zusatzweiterbildung Homöopathie an. Was kann ich tun?
Die Struktur der ärztlichen Weiterbildung, die auch die Zusatzbezeichnung Homöopathie umfasst, definiert die Bundesärztekammer (Musterweiterbildungsordnung MWBO). Nicht alle Landesärztekammern übernehmen die MWBO unverändert. Daher verleihen nicht alle Landesärztekammern die Zusatzbezeichnung Homöopathie. Auch differiert im Einzelfall die genaue Ausgestaltung der Weiterbildung, z.B. hinsichtlich ihres Umfangs Kurse A-D bzw. A-F. Im Rahmen des Homöopathie-Diploms des DZVhÄ ist bundesweit jedoch für jeden interessierten Arzt eine fundierte homöopathische Ausbildung (Kurse A-F) verfügbar, die mit einem anerkannten Zertifikat abschließt. Weitere Informationen zum Homöopathie-Diplom des DZVhÄ finden Sie auf dieser Website.