Die Nachwuchsförderung der Carstens-Stiftung

Die Nachwuchsförderung der Carstens-Stiftung

(Foto: DZVhÄ)

Für die Carstens-Stiftung ist die Aus- und Weiterbildung in der Naturheilkunde, der Homöopathie und anderen komplementärmedizinischen Verfahren ein zentrales Anliegen. Wir unterstützen folgende Aktivitäten an den Hochschulen:

Von Dr. Beate Stock-Schröer, Karl und Veronica Carstens-Stiftung (KVC)

Studentische Arbeitskreise für Homöopathie
Studierende, die einen eigenen Arbeitskreis (AK) gründen oder einem bestehenden beitreten möchten, finden alle erforderlichen Informationen und Antragsformulare auf der Webseite der Stiftung. Für die Finanzierung ihrer Veranstaltungen können Fördermittel beantragt werden, dazu gehören beispielsweise Referentenhonorare, Reisekosten und Sachkosten. Darüber hinaus stellt die Stiftung auch Lernmaterialien zur Verfügung und hilft bei der Vermittlung von Referenten.

Wilseder Forum
Studenten der HomöopathieDie zweimal im Jahr stattfindenden Treffen des Wilseder Forums dienen als bundesweite Plattform für Studierende, die sich für Homöopathie interessieren – mit und ohne Vorwissen. Das erste Treffen fand im Jahr 1992 statt, so dass das Wilseder Forum nach nun mehr über 20 Jahren zu einer Institution geworden ist und als die Studierendenvertretung für die Lehre der Homöopathie wahrgenommen wird. Das Forum wird jeweils von den gewählten Vertretern der Studierenden (von den Sprechern und einem Organisationsteam) geplant und durchgeführt. Auch die Themen, die auf den Foren behandelt werden, bestimmen die Teilnehmer selbst und werden mit den entsprechenden Referenten und Abläufen von ihnen geplant.

Alt-Wilseder Forum
Einmal im Jahr findet das Alt-Wilseder Forum statt. Für Studierende höherer Semester, PJlerInnen, DoktorandInnen und ÄrztInnen in Weiterbildung sollte ein Forum geschaffen werden für den Austausch von Erfahrungen und Informationen zu den speziellen Problemen ihrer Ausbildungsphasen oder Information über freie Stellen und Erfahrungen mit PJ- und Arbeitsstellen, in denen man Naturheilverfahren und speziell Homöopathie lernen und einsetzen kann. Daneben stehen Forschung und Wissenschaft als zweiter Schwerpunkt.

Wahlpflichtfach Homöopathie
Seit einigen Jahren unterstützen wir auch Fakultäten, die ein Wahlpflichtfach Homöopathie entweder bereits in der Vorklinik und/oder im zweiten Studienabschnitt anbieten. Mit einem pauschalen Förderbetrag von 750,- Euro pro Semester können Referentenhonorare, Reisekosten oder Lehrmaterialien finanziert werden.

KVC-Kolloquien
Die Betreuung der DoktorandInnen erfolgt zum einen in persönlichen Beratungsgesprächen, durch Gegenlesen von Manuskripten, Literaturbeschaffung oder Vermittlung von externer Expertise. Darüber hinaus findet dreimal im Jahr ein KVC-Kolloquium in den Räumen der Carstens-Stiftung statt. Hier können die KVC-DoktorandInnen ihre Arbeiten vorstellen und es werden Themen rund um die Abschlussarbeit und Publikation behandelt. Zur Fertigstellung ihrer Arbeit können sie das KVC-Stipendium beantragen, das bei Bewilligung seitens des Stiftungsvorstands für einen Zeitraum von drei bis sechs Monaten gewährt wird und ihnen so die Möglichkeit gibt, sich voll und ganz auf das Schreiben zu konzentrieren.

Foto: Wilseder Forum

Häufige Fragen von Studierenden

1. Unterstützt mich der DZVhÄ auf der Suche nach einem Famulaturplatz in einer homöopathischen Praxis?

Ja, bitte wenden Sie sich an unseren für Ihre Region zuständigen Landesverband oder an die Bundesgeschäftsstelle unter Telefon 030 - 325 97 340 oder E-Mail arztservice@dzvhae.de.

2. Enthält die Veranstaltungsdatenbank des DZVhÄ auch spezielle Veranstaltungsangebote für Studierende?

Ja, spezielle Veranstaltungsangebote für Studierende, wie z.B. Vorlesungen, Arbeitskreise oder Wahl(pflicht)fächer, sind in unserer Veranstaltungsdatenbank unter der Kategorie „Weitere Fachgruppen“ zu finden, sofern uns diese gemeldet wurden.

3. Unterstützt der DZVhÄ auch angehende Tier- und Zahnärzte sowie Apotheker?

Ja, alle studentischen Angebote des DZVhÄ stehen grundsätzlich auch Studierenden der Tier- und Zahnmedizin sowie der Pharmazie offen. Auch wenn der DZVhÄ in erster Linie ein humanmedizinischer Ärzteverband ist, haben wir Mitglieder aus den genannten Fachrichtungen, die sich freuen, dem Nachwuchs mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.

 

4. Kann ich bereits vor der Approbation mit der homöopathischen Ausbildung zur Zusatzbezeichnung Homöopathie oder zum Homöopathie-Diplom des DZVhÄ beginnen?

Grundsätzlich können die Kurse A und B besucht werden. Dabei ist zu beachten: Für bereits während des Studiums besuchte Kurse gilt, dass jeweils die halbe Stundenzahl eines A-Kurses und die halbe Stundenzahl eines B-Kurses im Rahmen der Diplomausbildung auf den Stundenbereich 101 bis 300 der Fallseminare angerechnet werden. Die nachzuweisenden Fallseminarstunden reduzieren sich also. Eine Anrechnung auf die von den Ärztekammern vergebene Zusatzbezeichnung Homöopathie ist nicht möglich. Hierauf hat der DZVhÄ auch keinen Einfluss. In Hinblick auf die Zusatzbezeichnung müssen der A- und B-Kurs also in jedem Fall nach der Approbation nochmals absolviert werden. Die Wiederholung der Lehrinhalte beider Kurse ist aber sicher nicht von Nachteil.

Auf dem 121. Deutschen Ärztetag 2018 in Erfurt wurde eine neue Musterweiterbildungsordnung beschlossen, wonach zukünftig die Zusatzbezeichnung Homöopathie auch die Kurse E und F umfassen soll. Solange einzelne Landesärztekammern diese Musterweiterbildungsordnung nicht ratifiziert haben, sind die Kurse E und F jedoch noch nicht Gegenstand der Zusatzbezeichnung. Dann gilt, dass von den Weiterbildungskursen A-F, die bereits während des Studiums (der Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin, Pharmazie) absolviert wurden, die Kurse E und F für die Erteilung des Diploms angerechnet werden können (Beschluss DV November 2016). Da zu erwarten ist, dass nach und alle Landesärztekammern ihre Weiterbildungsordnungen an den Beschluss des Ärztetages anpassen werden, handelt es sich bei der Regelung um ein Auslaufmodell. Bitte sprechen Sie uns ggf. an.

5. Kann ich ohne Facharztweiterbildung die Zusatzbezeichnung Homöopathie oder das Homöopathie-Diplom des DZVhÄ erwerben?

Für die Zusatzbezeichnung hängt das von der Weiterbildungsordnung der für Sie zuständigen Ärztekammer ab. Bitte informieren Sie sich daher rechtzeitig. Für das Diplom ist keine Anerkennung als Facharzt erforderlich. Der DZVhÄ empfiehlt jedoch aus berufspolitischen Gründen, die Zusatzbezeichnung nach Möglichkeit in jedem Fall – ggf. also auch nachträglich zu erwerben – da nur so die Homöopathie in den Gremien angemessene Berücksichtigung und Vertretung findet.

6. Warum sollte ich als Medizinstudent Mitglied im DZVhÄ werden?

Sie werden Teil der ältesten bestehenden Ärztegesellschaft der Welt (gegründet 1829) und Mitglied eines modernen Berufsverbandes. Die Mitgliedschaft für Studierende ist kostenfrei, sofern dem zuständigen Landesverband jedes Semester eine gültige Immatrikulationsbescheinigung vorgelegt wird.

Neben den Vorteilen einer Mitgliedschaft beim DZVhÄ im Allgemeinen (u.a. Aussendungen mit berufspolitischen Informationen und Hinweisen zu Fortbildungsveranstaltungen, vergünstigte Teilnahmegebühren…) gelten für Studierende folgende Besonderheiten:

  • Kostenfreie Mitgliedschaft im DZVhÄ.
  • Bei Mitgliedschaft im DZVhÄ kostenfreier Bezug der Allgemeinen Homöopathischen Zeitung (AHZ).
  • Einladungen zu unterschiedlichen vom DZVhÄ für den ärztlichen Nachwuchs als Präsenz- oder Online-Format organisierten Einzelveranstaltungen und Veranstaltungsreihen (z.B. Summer/Winter Schools)
  • Kostenfreie Teilnahme am Deutschen Ärztekongress für Homöopathie
  • Je nach Bedarf und Verfügbarkeit werden auf Antrag individuelle Veranstaltungsstipendien vergeben, um entweder die Teilnahme an homöopathischen Fachveranstaltungen (Teilnahmegebühren, Reise- und Unterkunftskosten etc.) oder die Organisation und Durchführung selbstorganisierter Veranstaltungen mit homöopathischem Bezug (Raumkosten, Dozentenhonorare, Materialien etc.) anteilig zu unterstützen.
  • Der DZVhÄ unterstützt jährlich bis zu fünf universitäre Wahlpflichtfächer Homöopathie mit Förderzuschüssen in Höhe von jeweils 700 Euro. Weitere Infos finden Sie hier; siehe Abschnitt IV.
  • Unterstützung auf der Suche nach Hospitations- und Famulaturplätzen in homöopathischen Praxen sowie Vermittlung von erfahrenen homöopathischen Ärzten im Rahmen eines längerfristigen studienbegleitenden Mentorings (nach Verfügbarkeit).
  • Vergünstigte Teilnahme an vom DZVhÄ und seinen Landesverbänden organisierten A-Kursen für 50,00 €.
  • Verlängerter Ausleihzeitraum in der Europäischen Bibliothek für Homöopathie (EBH) in Köthen/Anhalt: Dort können je nach Verfügbarkeit Basispakete (Repertorium, Organon, Materia Medica) für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten ausgeliehen werden. Ggf. müssen die Versandkosten übernommen werden.