4. Aufgrund der Corona-Krise im Jahr 2020 konnte ich nicht ausreichend Fortbildungsnachweise sammeln. Gibt es hier eine Ausnahmeregelung?

Für alle Homöopathie-Diplome, deren Gültigkeit vollständig oder anteilig in den Zeitraum 01.04. bis 31.12.2020 fällt, wird die Nachweisfrist der notwendigen Fortbildungen zur erneuten (Folge-) Ausstellung des Diploms um neun Monate verlängert. Auch nach Ablauf der fünfjährigen Laufzeit behält Ihr Diplom also für weitere neun Monate im Rahmen dieser Kulanzregelung seine Gültigkeit. Sie haben neun Monate mehr Zeit, die für ein Folgediplom insgesamt 100 notwendigen Fortbildungspunkte zu sammeln. Ggf. passt die DZVhÄ Managementgesellschaft Ihre Teilnahme an den Selektivverträgen automatisch entsprechend an. Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen spätestens acht Wochen vor Ablauf der verlängerten Frist ein, um ein Anschlussdiplom ohne zeitliche Lücken zu gewährleisten. Bitte beachten Sie, dass eine weitere Verlängerung grundsätzlich ausgeschlossen ist. Der DZVhÄ kann nicht gewährleisten, dass sich andere Stellen, denen das Diplom ggf. vorgelegt wird, unserer Handhabung anschließen.