8. Vergibt der DZVhÄ Fortbildungspunke für Mischveranstaltungen (Homöopathie und Nicht-Homöopathie)?
Homöopathische Fort- und Weiterbildungen, die schulmedizinisches Grundlagenwissen bis zu einem Anteil von 25 % der Gesamtstundenzahl anbieten, werden mit voller Stundenzahl anerkannt. Für andere Mischveranstaltungen vergibt der DZVhÄ keine Fortbildungspunkte.