10. Unter welchen Bedingungen werden DZVhÄ-Fortbildungspunkte für die Teilnahme an Qualitätszirkeln vergeben?
Die grundsätzlichen Regelungen können in der Fortbildungsanerkennungs-Richtlinie § 4 Abs.2 nachgelesen werden. Für Qualitätszirkel werden pro Jahr maximal 12 Fortbildungspunkte auf das Homöopathie-Diplom angerechnet. Anerkannte QZ stehen unter der Leitung eines Moderators mit gültigem Homöopathie-Diplom. Für die Rolle der Leitung eines Qualitätszirkels bekommt der Leiter keine zusätzlichen Punkte angerechnet, sondern die reguläre für die Teilnahme an einem Qualitätszirkels.